Nebenkosten beim Wohnungskauf

Käufer einer Eigentumswohnung müssen die Nebenkosten bei einem Wohnungskauf beachten. In der Summe sind diese Nebenkosten nicht unerheblich und wer diese nicht berücksichtigt, für den kann schnell der Traum von den eigenen 4 Wändern zerplatzen. Insgesamt können die Wohnungskauf Nebenkosten ca. 10% des Kaufpreises ausmachen, d.h. bei einer Eigentumswohnung im Wert von 150.000 Euro können sich schnell rund 15.000 Euro an Nebenkosten ansammeln. Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Nebenkosten, die beim Kauf einer Eigentumswohnung anfallen können:

  • Die Grunderwerbsteuer
    Für den Eintrag in das Grundbuch der Immobilie muss vorab die Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Diese Steuer wird allen Eigentümern in der Bundesrepublik auferlegt, die eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen. Die Höhe ist abhängig von dem Bundesland und liegt aktuell zwischen 3,5 und 5,5 % des Kaufpreises.
  • Notargebühren
    Wenn das passende Objekt gefunden ist, dann muss der Kaufvertrag notariel beglaubigt werden. Erst danach gilt der Kauf und die Übertragung der Eigentumsrechte als besiegelt. Dass ein Notar nicht umsonst arbeiten wird, dieses ist jedem verständlich. Die Kosten sind in der Gebührenordnung verankert und liegen bei etwa 1% der Kaufsumme.
  • Maklerprovision
    Immer mehr Verkäufer von Eigentumswohnungen wenden sich für einen Verkauf an einen Makler. Die Chancen, dass die Wohnung so eher verkauft werden kann, ist sehr viel höher. Der Makler wird bei seinen Arbeiten alles übernehmen, was ansonsten der Verkäufer alleine machen müsste. Es beginnt bei der Anzeigenschaltung über die Besichtigungstermine, bis hin zu den Vertragserstellungen.
    Doch möchte auch der Makler bezahlt werden. Mit der Maklerprovision, die in der Regel alleinig durch den Käufer zu tragen ist, wird dieses erledigt. Durchschnittlich verlangt ein Makler eine Provision von 5 – 7 % des Kaufpreises der Immobilie, vorausgesetzt, dass diese auch verkauft wird.
  • Hausverwalterkosten
    Hausverwalterkosten können dann anfallen, wenn viele Eigentumswohnungen an einem Standort zu finden sind. Dass dann auf einen Hausverwalter zurückgegriffen wird, erleichtert für alle Eigentümer die Arbeiten ungemein. So werden Reparaturen und Instandhaltungen direkt über diesen in die Wege geleitet, die Hausmeistertätigkeiten werden zentral vergeben, usw. weiterhin sorgt der Hausverwalter dafür, dass die Mieten ordnungsgemäß gebucht werden, erstellt die Abrechnungen der Nebenkosten, usw. Dass aber geschieht alles nicht umsonst, der Hausverwalter muss auch bezahlt werden. Diese Kosten werden auf alle Eigentümer umgelegt. Die Höhe kann dabei aber sehr variabel sein. Ob diese nach Einheiten abgerechnet wird oder aber nach der Wohnungsgröße, ist dabei zum einen entscheidend.
  • Instandhaltungskosten
    Jeder Eigentümer sollte darauf vorbereitet sein, dass die Immobilie renoviert oder saniert werden muss. Damit die notwendigen Instandhaltungen auch durchgeführt werden können, sollte jeder darauf bedacht sein, regelmäßig einen Geldbetrag als Instandhaltungskosten an die Seite zu schaffen. So kann geschaut werden, was aktuell selbst aufgebracht werden muss, wenn teure Maßnahmen erfolgen müssen, kann so immer auf das Polster zurückgegriffen werden. Welcher Betrag da anfallen sollte, dieses ist abhängig von dem Stand der Immobilie.
  • Hausgeld
    Unter dem Begriff Hausgeld werden die Nebenkostenvorauszahlungen der Eigentümer einer Eigentumswohnung zusammengefasst. Dieses Geld wird an den Hausverwalter gezahlt, damit die Abrechnung davon beglichen werden kann. Wichtig zu wissen ist es, dass die Summe meist höher ist, als die eines Mieters. Durchschnittlich werden 2,70 € pro Quadratmeter angesetzt. Enthalten in dem Hausgeld sind die Kosten für die Müllabfuhr, für den Hausmeister, Wasser und auch für Versicherungen.

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